Wettrup

Mehr als 100 tote Kröten

Bippen/Wettrup. Zwischen Bippener Ortsteil Ohrtermersch und Wettrup verläuft die Grenze zwischen den Landkreisen Osnabrück und Emsland. Dort fließt auch der Lager Bach, idyllisch gelegen, ein Stück Weg direkt daneben lädt zum Spazierengehen ein. Genau dort entdeckten Spaziergänger am Sonntag allerdings einen grausigen Fund. Auf etwa einem Meter lag entlang der Uferböschung ein Haufen toter Kröten – mehr als 100 Exemplare.

Kein schöner Anblick und auch definitiv kein angenehmer Geruch, da der Verwesungsprozess bereits begonnen hatte. Äußere Einwirkungen als mögliche Todesursache waren bei den Amphibien nicht zu entdecken. Über andere Gründe lässt sich nur spekulieren.

Kann eine Massenvergiftung zum Tod der Kröten geführt haben, möglicherweise durch Umweltgift im Lager Bach oder auf den benachbarten Ackerflächen? Wohl nicht. Denn erstaunlich ist auch die Häufung an dieser Stelle. Es erweckt eher den Eindruck, als wären die männlichen und weiblichen Tiere quasi in einem Rutsch entsorgt worden. „Ein richtiges Krötenmassaker“, lautete der Kommentar der Spaziergänger bei dem schrecklichen Anblick.

Schrecklich auch deswegen, da an anderen Stellen gerade besonders viel zum Schutz der Kröten getan wird. Vertraut sind die Schilder, die auf Krötenwanderungen hinweisen und Autofahrer zur Reduzierung ihrer Geschwindigkeit mahnen.

An vielen Straßen in der Region sind außerdem Krötenzäune aufgestellt, um die Tiere auf ihren Wanderungen zu sammeln und sicher über stark befahrene Straßen zu bringen. Die jährlich im Frühling stattfindende Krötenwanderung ist die Zeit, in der die Amphibien zur Ablage ihrer Eier an ihre vertrauten Laichplätze zurückkehren. Zahlreiche Menschen sind jedes Jahr im März und April aktiv, um ihnen dabei zu helfen und somit einen wichtigen Beitrag zur Arterhaltung und zum Naturschutz zu leisten.

Umso bitterer ist da die traurige Gewissheit, dass mehr als 100 Kröten – durch welche Ursache auch immer – tot sind und am Wegrand liegen, als wären sie achtlos entsorgt worden. Die Naturschutzbehörden sehen auf Rückfrage erst eine Möglichkeit zum Einschreiten, wenn der Verursacher bekannt ist.

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