Wettrup

Baufenster für neue Mastställe sind zulässig

Um eine Zersiedelung der Landschaft vorzubeugen und Wohnbauentwicklung weiter zu ermöglichen, hat die 650-Einwohner-Gemeinde Wettrup 2012 auf Bebauungsplanebene festgelegt, dass neue Mastställe nur noch an bewirtschafteten Höfen gebaut werden dürfen. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat diese Vorgehensweise von vielen Kommunen im Emsland jetzt am Beispiel Wettrup für mit höherem Recht vereinbar erklärt. – Normenkontrollverfahren vom Oberverwaltungsgericht zugunsten der Gemeinde Wettrup entschieden: Baufenster für neue Mastställe sind zulässig.

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