Wettrup

Geschichte

Geschichte der Gemeinde Wettrup

Alte Hausmittelchen

Alte und neue Mittel für Land- und Hauswirtschaft

 

Ranzige Butter und ranziges Fett,

verlieren den schlechten Geschmack, wenn man sie eine Stunde in Wasser legt, wozu man auf 1 tel. desselben etwa 12-14 Tropfen Kalkchlorsäure geschüttet hat, welche man in der Apotheke erhalten kann. Wäscht man die ranzige Substanz in dieser Flüssigkeit gehörig aus, so wird der reine, frische Geschmack vollständig wieder hergestellt sein.

 

Die Raupe des s.g. Frostschmetterlings,

welche die Obstbäume nicht selten so stark angreift, daß sie kein Obst liefern, entsteht aus Eiern, welche der Schmetterling von Ende Oktober bis in den Dezember hinein auf die Bäume legt. Da derselbe aber nicht auf die Bäume fliegen kann, sondern hinauf kriechen muß, so kann man dieselben vor ihm schützen, wenn man einige Fuß vom Boden einen Papierstreifen rund um den Baum befestigt und mit Teer bestreicht, woran der Schmetterling hängen bleibt.

 

Wäsche schön und weiß zu stärken,

setzt man beim Kochen der Stärke auf 1 d derselben 2 Loth reines Stearin zu.

 

Die Kartoffelkrankheit,

glaubt man jetzt hemmen zu können, wenn man Pökelwasser über den zu Kartoffeln bestimmten Acker brauset. Gewöhnliches Salzwasser würde dieselben Dienste tun; auch Meerwasser.

 

Ausschlag an den Hinterbeinen der Kühe,

zeigt sich wohl. wenn sie bei feuchtkaltem Herbstwetter von der Weide genommen und in warmen Ställen aufgestellt werden. Die Tiere, durch das Jucken beängstigt, lassen in der Milch nach. Man verschafft ihnen Linderung, wenn man Bast von Lindenzweigen in heißes Wasser gibt, welches dadurch schleimig wird, und mit diesem Wasser täglich einige Male die kranken Beine wäscht; es darf aber nicht kalt sein.

 

Rübsamen vor Schimmel zu bewahren,

ist es zweckmäßig. nach dem Dreschen nur die Schoten gröblich abzusichten und ihn mit der feinem Spreu auf den Fruchtboden zu bringen. Man kann ihn in diesem Zustande dreist zwei Fuß hoch aufschütten; er wird durchaus gut bleiben, wenn man ihn nur einmal wöchentlich umschaufelt.

 

Säcke, Decklaken auf Frachtwagen u.s.w. werden dauerhafter,

wenn man sie 24 Stunden in eine Brühe von Eichenlohe legt und dann mit kaltem Wasser auswäscht. Diese Brühe bereitet man, indem man je 1 d Lohe auf 12 d Wasser in einem kupfernen Kessel eine halbe Stunde kochen läßt.

 

Ermittelung der Höhe eines Gegenstandes durch seinen Schatten,

geschieht, indem man z.B. einen Stock von 4 Fuß Länge aufstellt; nun macht man an der Spitze von dem Schatten dieses Stockes und an der Spitze von dem Schatten des Gegenstandes, dessen Höhe man ermitteln will, zu gleicher Zeit ein Zeichen und mißt beide Schatten. Gesetzt nun der Schatten des Stockes sei 3 Fuß lang und der des andern Gegenstandes 12 Fuß, so findet man die Höhe desselben durch folgende Ausrechnung:

3 Fuß Schatten zu 4 Fuß Höhe,

gibt zu 12 Fuß Schatten 16 Fuß Höhe.

Leider ist dieses einfache Verfahren nur bei Sonnenschein anwendbar; auch muß der Boden eben sein, wenn die Ermittelung ein genaues Resultat liefern soll.

Milchergiebigkeit einer Kuh,

will man an der Gestalt des Schwanzes beurteilen können. Ist nämlich der Körper des Schwanzes von seiner Wurzel an fein und reicht er bis über das Sprungelement herab, so gibt die Kuh viele Milch, bei entgegengesetzter Schwanzbildung wenig Milch.

 

Weizen bewahrt man vor dem Brande,

am leichtesten, wenn man das Saatkorn 12 Stunden vor dem Säen mit einer Auflösung von blauem Vitriol in Wasser befeuchtet, was durch wiederholtes Besprengen und Umschaufeln des dünn ausgebreiteten Saatgutes geschieht. Für 1 Himten Saatweizen sind nur 4 Loth Vitriol erforderlich.

 

Alter Geruch von Miststätten, Jauchegruben, Kloaken u.s.w.,

wird durch übergießen mit einer Auflösung blauen Vitriols in Wasser ebenfalls vertilgt, auch der Werth der Düngstoffe dadurch erhöht, da der Vitriol die Verdunstung der Pflanzennahrungsstoffe hemmt.

Aus dem Allgemeinen Kalender für das Jahr 1855, der auch im Kirchspiel Lengerich verbreitet war.

Sitten & Gebräuche

Einiges über Wettruper Sitten und Gebräuche

Dat Winkup

Früher reichte das Dienstjahr der Knechte und Mägde auf den Bauernhöfen vom 1. Mai bis zum 30. April.

Schon Anfang des Jahres, besonders in der Zeit des Wettruper Scheibenschießens, begann die Anwerbung. Es gab damals keinen Stunden- oder Monatslohn, sondern nur einen Jahreslohn. Wenn der Bauer nun mit dem künftigen Knecht oder der künftigen Magd einig war, zahlte er den sogenannten ,,Winkup". Das waren zur Zeit vor und nach dem 1. Weltkrieg in der Regel 10 bis 20 Mark. Der Winkup bedeutete eine feste Zusage ohne jede schriftliche Vereinbarung und wurde auch stets gehalten.

Der Umzug geschah jeweils am 1. Mai. Dabei war es Brauch, daß der betreffende neue Knecht mit seinen Sachen im Koffer oder in der Kommode vom Bauern mit dem Wagen abgeholt wurde.

 


Dat Högen

Ende April und Anfang Mai jeden Jahres wurde auf dem Moore der Torf gestochen. Als alle noch zu Fuß dorthin gingen, wurde in der Moorstege, wo es schattige Bäume gab, Rast gemacht. In späteren Jahren wurden fast alle mit Ackerwagen ins Moor gebracht und auch wieder abgeholt, soweit der Moorweg befahrbar war.

Auf dem Moore galt eine geregelte Arbeitszeit: von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr. In der Mittagspause hielten die Älteren ihren Mittagsschlaf; für die Jugendlichen war Treffpunkt auf dem ,,Speelbült". Dort war dann allerhand los. War jemand dabei, der zum ersten Mal auf dem Moore war, wurde er ,,gehögt", d.h. man ließ ihn, auf einem Spatenstiel sitzend, hochleben. Das kostete natürlich einen ,,Buddel" oder zur Kirmes einen Honigkuchen.

Ähnliches geschah auch in der Getreideernte. Dort diente zum ,,Högen" ein Bick.

 


„Erpelskärmste" (Kartoffelkirmes)

Es ist bis in die fünfziger-sechziger Jahre hinein üblich gewesen, daß alle Familien auf dem Lande eine kleine oder größere Fläche mit Kartoffeln bestellten. Die Ernte verbrauchte man im Haushalt und als Schweinefutter oder verkaufte Speisekartoffeln für die Stadtbewohner. Die Kartoffel-Ernte war arbeitsaufwendig, weil es zunächst keine Erntemaschinen gab. Deshalb bot es sich an, Arbeitsgemeinschaften zu bilden. Zum Erntetag traten alle verfügbaren Leute des Hofes, von den Heuerleuten und Nachbarn mittags um 12.00 Uhr an. Der Kartoffelacker war vormittags abgeeggt worden, um einen Teil des störenden Kartoffelkrauts abzuräumen. Dann teilte man den Acker in 4-6 Abschnitte (Pänder) ein, markiert durch Sträucher. Für jeden Abschnitt wurden drei Personen eingeteilt. In jedem Teilstück stand ein Wagen für die zu sammelnden Kartoffeln bereit. Punkt 12.00 Uhr begann der Gespannführer mit dem Umpflügen der zu Dämmen aufgehäuften Kartoffelreihen. Weil der Damm breiter war als der Pflugkörper, konnte er immer nur eine Hälfte der Reihe umdrehen, im nächsten Rundgang die zweite Hälfte.

Bei diesem Arbeitsgang wurden etliche Kartoffeln freigelegt. die ein ,,Vorsammler" (ein Kind) auflas. Ihm folgte der ,,Schüttler", ein kräftiger Mann, der mit einer Mistgabel die Furche, die meistens stark verunkrautet war, auseinander schüttelte. Die dabei freigewordenen Kartoffeln sammelte ein weiteres Kind oder älteres Mädchen (Nachsammler) auf. Nach diesem System (Vorsammler, Schüttler, Nachsammler) mußte jede Dreiergruppe das zugewiesene Teilstück bearbeiten.

In der Zeit von 12.00 Uhr mittags bis 18.00 Uhr abends schaffte man mit 10 bis 12 Personen im allgemeinen 0,5 ha. Meistens reichte die Zeit dann noch, um die abgeerntete Fläche schnell überzueggen. Die mit Erde bedeckt gebliebenen Kartoffeln kamen dabei zum Vorschein. Alle Sammler traten in einer langen Kette an und sammelten die letzten Kartoffeln auch noch auf. Zwischendurch steckte man hier und da Kartoffelkrauthaufen an und erfreute sich der vielen kleinen Feuerchen, die nebenbei auch noch für die beliebten Röstkartoffeln sorgten.

Während die 6-8 mit Kartoffeln voll beladenen Ackerwagen nach Hause gefahren wurden, versammelten sich die Sammler schon auf dem Hof. Jeder Erntetag schloß mit einem gemeinsamen Abendessen ab. bestehend aus einer kräftigen Erbsensuppe und Reisbrei mit Zucker und Zimt bestreut als Nachspeise. Da wurde nicht nur tüchtig zugelangt. sondern auch humorvoll erzählt und kräftig gelacht. Nach dem Essen unterhielten sich die Älteren eine Zeitlang bei Pfeife und Priemen. Gute Erzähler gab es früher immer.

Die Jugendlichen versammelten sich auf der Tenne zu irgendwelchen Gesellschaftsspielen. Sehr gerne spielte man das ,,Hasenjagen" ein Such- und Fangspiel, das sich vielfach nicht nur auf den Tennenbereich beschränkte.

Die Kinder und Jugendlichen haben die Zeit der Kartoffelernte geliebt. Der Nachmittag war zwar anstrengend, aber abends gab es ein ,,Festessen" und anschließend 2-3 Stunden voller Humor und Abwechslung. Viele Kinder gingen wochenlang zu den Bauern und verdienten sich nebenher noch ein schönes Kirmesgeld.

In den dreißiger Jahren änderte sich die Kartoffelernte insoweit, als nun Rodemaschinen zur Verfügung standen, die den Damm in einmal mitnahmen und ihn schön zerteilten, so daß sich der ,,Schüttler" erübrigte. Man benötigte je ,,Pand" (Teilstück) nur noch 2 Sammler. Mit der Einführung der Vollerntemaschine in den siebziger Jahren entfielen diese dann auch.

Je nach Betriebsgröße brauchte man früher 5-8 Tage, um die angebauten Kartoffeln zu ernten.

(Aus den Erinnerungen von Landwirt Clemens Lampen, Wettrup) 


Das Adventsblasen und Neujahr

Auch zum Advent gab es in Wettrup einen besonderen Brauch, das Adventsblasen. Es begann am Abend vor dem ersten Adventssonntag und endete am Heiligen Abend.

Die Adventshörner waren einfachste Blechinstrumente, die vom Klempner hergestellt wurden. Sie gaben im wesentlichen nur einen Ton von sich. Geblasen wurde nur abends, wenn es dunkel war. Die Jungen gingen dann von Haus zu Haus und machten die Bewohner mit ihrem eintönigen Blasen auf die Adventszeit aufmerksam.

Am Neujahrsmorgen gingen die Kinder in Wettrup zu den Nachbarn, um ein glückseliges Neujahr zu wünschen. Zum Dank erhielten sie in eine mitgebrachte Tasche allerlei Süßigkeiten, vor allem aber Neujahrskuchen.


Speckpfannekuchen

Um auch ohne viele Worte seine Gedanken und Wünsche zum Ausdruck zu bringen, gab es in Wettrup besondere Zeichen und stumme Hinweise:

Hatte ein junger Mann beim Tanz ein junges Mädchen für sich gewonnen und durfte es nach Hause begleiten, so war es ein alter Brauch, der Mutter seiner Liebsten einen Honigkuchen mitzubringen.

Die Mutter wußte nun über die Absichten des jungen Mannes bescheid. Sie machte sich an die Arbeit und brachte Pfannekuchen auf den Tisch. Nun entschied sich das Schicksal des jungen Mannes: Enthielt der Pfannekuchen vier Stücke Speck, so war der Freier willkommen und durfte wiederkommen. Waren es jedoch sieben Stücke, so war dies das Zeichen dafür, daß er unerwünscht war und seine Schlüsse zu ziehen hatte.


De Hochtietsnöger

Wenn nun ein Paar sich einig war, oder besser die Eltern sich einig waren, dann wurde in der Woche vor der Hochzeit der ,,Hochtietsnöger" ausgesandt, ein Sohn oder Knecht des Hauses oder auch der Heuermann oder der Nachbar. Die Braut muß Hut, Stock und Fahrrad schmücken. Vom Hut flattern lange, bunte Seidenbänder. Zur Ausrüstung gehört auch eine volle Schnapsflasche. Nach strenger Vorschrift geht die Einladung vor sich unter dem Vortrag eines Gedichtes, das so gelernt sein muß, daß selbst bei Scherz und Lachen ein Steckenbleiben nicht vorkommt.

Der Inhalt ist unterschiedlich, doch folgende Sätze gehören zu seinem eisernen Bestand:

,,Hier setz ich meinen Stab, drauf häng ich meinen Hut und schöpf ein wenig frohen Mut. Abgesandt bin ich von Bräutigam und Braut. und solltet Ihr sie nicht kennen, so will ich sie Euch nennen: N. N. Eingeladen sind alle hier: Eltern und Kinder. Knechte und Mägde nicht minder. Ihr wollt Löffel, Messer und Gabel nicht vergessen, damit wir können alle zusammen was essen."

Dann trinkt er den Geladenen zu und fährt fort:

,,Hochzeithalten ist nicht übel. denn es steht geschrieben in der Bibel, daß der Herr vor tausend Jahr auf der Hochzeit zu Kana war. Und nun möcht ich wünschen, daß mein Rädchen geziert und meine Tasche geschmiert und ich meine Wanderung fortsetzen dürfe." 


„Besicht"

Einige Tage vor der Hochzeit ist ,,Klendebesicht" an der gute Freundinnen und Nachbarn teilnehmen, um die Aussteuer der Braut zu besichtigen. Für ein kleines Geschenk wird ihnen durch ein ,,Abschiedsköpken" gedankt.

 


„Overhalge"

Am Tag vor der Hochzeit wird die Aussteuer der Braut mit einem Ackerwagen eingeholt. Sie bestand aus Möbeln, Kleidung, vor allem aber den Betten, die obenauf lagen, nicht zu vergessen den Brautbesen und einige Flaschen Schnaps.

Die Wagen wurden nun unterwegs mehrfach von den Anwohnern des Weges angehalten. Das geschah dadurch, daß man eine Kette oder einen Strick über den Weg spannte. Die Sperre wurde erst geöffnet, dem alle ihren Durst gestillt hatten.

Mit auf den Wagen gehörte auch eine Schwester der Braut oder eine Nachbarin. Sie hatte die Aufgabe, wenn schließlich die Möbel aufgestellt waren, die Betten zu bauen und die Wäsche in den Schrank zu packen. Eine reiche Braut war diejenige, die am meisten Rollen Leinen im Koffer hatte. Die Bettenbauerin bekam für ihre Arbeit vom Bräutigam ein Trinkgeld.

Daß es bei dieser Fahrt stets hoch herging, versteht sich von selbst.

 


Kindtaufe und Kilber

Auch Geburt und Taufe sind Ausgangspunkt und Anlaß für viele Bräuche: War ein Kind geboren, so verpackte es die Hebamme (Wiesmoor) fest und warm in Windeln und Lure und rollte es mit einem Wickelband von oben bis unten ein, damit seine Glieder sich streckten und die neugierigen ,,Bekiekers" es auch ,,bören" (heben) konnten, um sein Gewicht zu prüfen.

Das frohe Ereignis wurde gleich in den ersten Stunden des Nachbarn und Verwandten angesagt, die Taufe auf den dritten Tag festgelegt. Die Taufpaten waren ja in erreichbarer Nähe und nach herkömmlichem Brauch in bestimmter Reihenfolge vorgesehen. Von ,,beiden Sieten" der Verwandtschaft mußten sie kommen. Zunächst stand das Patenrecht: den Großeltern der neuen Generation zu, dann folgten die Geschwister und Schwäger der Eltern. ,,Poate Stoan" war ein Ehrenamt. Ein Junge, wurde während der Taufe von seinem Patenonkel gehalten, ein Mädchen von der Patentante. Der zweite Pate durfte nur ,,Föte Hollen", d.h. die Hand auf die Füße des Täuflings legen.

Am Tauftag fanden sich die Paten rechtzeitig ,,in'n stieven Stoat" ein, begrüßten die Mutter und ließen sich in der besten Stube mit Kaffee bewirten. Auch die Nachbarsfrauen gaben dem Kind das Geleit zur Kirche. Es mag manchmal recht lustig zugegangen sein, wenn die behäbigen Frauen mit Hilfe eines Stuhles und unter gegenseitigem Schieben und Ziehen von hinten auf den langen Wagen stiegen. Eine Kutsche besaßen nicht alle.

Um den Namen des neuen Erdenbürgers brauchte man sich keine Gedanken zu machen, den bestimmten die Paten nach ihrem eigenen.

Der kirchlichen Feier folgte ein Festtrunk beim Kaufmann im Dorf. Das Kind wurde ins Bett der Wirtin gelegt und schlief, derweil sich die Gesellschaft angeregt über den kleinen Erdenbürger unterhält und dabei manchmal wohl auch ,,recht tief ins Glas schaut". Es soll, so erzählt man ich Scherzhafterweise, auch schon vorgekommen sein, daß Hebamme, Paten und Frauengefolge ohne Kind heimkehrten. Aber das war sicher macht die Regel.

Die Paten, der Vater des Kindes und auch die Taufgäste ,,mossen de Knippen wiet loßmaken". Die Hebamme drückte jedem Taufgast den Täufling in den Arm, diese Ehre kostete etwas. Besonders tief aber mußten der Vater und die Paten in den Geldbeutel greifen. Dem Küster stand ein Trinkgeld zu, und für die junge Mutter mußten die Paten einen Korb voll Waren einkaufen: Kaffeebohnen, Zucker, getrocknete Pflaumen, Reis, Dicke und Lange Beschüte.

 Einige Wochen nach der Taufe, wenn die junge Mutter zum ersten Mal wieder zur Kirche geht, ist der Besuch der Verwandtschaft und auch der Nachbarn fällig. Sie kommen aber nicht mit leeren Händen. Jeder, der zum Kilber geladen war, ob Nachbar oder Verwandter, mußte die vorgeschriebenen Gaben mitbringen: ,,Nen Wegge, so groat as'n Ploagrad", vier Pfund Butter und einige Süßigkeiten für die Kinder. Der ,,Weggen" wurde in einem buntkarierten Kissenbezug herangetragen.

Statuten 1997

Statuten 1997

Statuten für das Scheibenschießen der Gemeinde Wettrup

1. Jeder männliche Einwohner der Gemeinde Wettrup, der das Alter von 18 Jahren erreicht hat, ist zum Schießen Zugelassen. Die Schützenliste wird von der Gemeindeverwaltung geführt und den Obersten zum Fest ausgehändigt.

2. Das Scheibenschießen findet am 1. Freitag nach dem Fest des heiligen Antonius (17.01.) statt.

3. Der König und der Vizekönig bestimmen aus ihrer Nachbarschaft bzw. Fastabend je einen Junggesellen zum Oberst. Diese müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

4. Die Obersten und der Pajatz haben während des Scheibenschießens für Ordnung und einen geregelten Ablauf zu sorgen. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten.

5. Finanzielle Angelegenheiten

a) Jeder Schütze hat beim Schießen 3 x 3 Schuß mit dem Luftgewehr. Hierfür ist ein Entgeld von DM 12.- zu entrichten. Die Schießkarten sind namentlich gekennzeichnet und können nicht übertragen werden. Der Eintritt am Abend für den Schützen ist hierin enthalten. Der abendliche Eintritt wird von den Obersten und der Gemeinde auf dem Scheibenrat festgelegt (ortsüblich)

b) Der Festwirt hat die volkstümliche Musik für das ganze Fest zu stellen. Für den Festumzug am Morgen, für Nachmittagsunterhaltung, für das ,,Scheibe wegbringen" und für den Abend hat eine entsprechende Musik bereit zu stehen. Die Preise beim Fest haben sich im ortsüblichen Rahmen zu halten.

c) Sonstige Kosten (Messe, Gebühren, Versicherungen usw.) werden von der Gemeinde übernommen.

d) Der König erhält einen Festzuschuß von DM 1500.- und der Vizekönig erhält DM 200.-

e) Alle Einnahmen (Eintrittsgelder, Schießgelder und Ämterversteigerung) sind an die Gemeinde abzuführen.

f) Die Abrechnung des Festes durch die Obersten mit der Gemeinde Wettrup hat bis spätestens 31.03. des gleichen Jahres zu erfolgen.

6. Der König ist verpflichtet, eine silberne Plakette für die neue Königskette zu geben und eine neue Scheibe für das kommende Jahr zu stellen.

7. Die Königskette und das Königinnendiadem sind vom König nach dem Fest umgehend wieder bei der Volksbank Lengerich zur Aufbewahrung abzugeben. Die Fahne verbleibt bei der Gemeinde.

8. Der König hat das Recht, eine Königin seiner Wahl zu bestimmen, sie muß aber mindestens 16 Jahre alt sein.

9. Festfolge

9.1 Der Scheibenrat

a) Am 2. Weihnachtstag findet um 19.00 Uhr der ,,Scheibenrat" beim Festwirt statt. Die Obersten haben die Versammlung zu leiten.

b) Der König, der Vizekönig und der Bürgermeister(-in) spendieren je eine Flasche Korn.

c) Die Obersten haben die Abrechnung des letzten Scheibenschießens vorzutragen.

d) Es werden folgende Ämter meistbietend versteigert:

- Fähnrich

- Pajatz

- Schießwart (mit 2 Luftgewehren)

Alle schießberechtigten Männer können mitbieten.

e) Für jeden Fastabend sind jeweils 2 Junggesellen als Wamsklopper zu benennen.

f) Fragen, Wünsche usw. sind an diesem Abend zu klären.

9.2 Lind koapen

a) Einen Freitag vor Scheibenschießen findet für die Nachbarn und den Fastabend des Königs, den Vizekönig, den Obersten, Fähnrich und Pajatz das ,,Lind koapen" beim Festwirt statt. Die Ehefrauen (Freundinnen) des Fähnrich bzw. des Pajatz sind mit eingeladen. Sie beteiligen sich an den Kosten.

b) Die Obersten haben Musik zu bestellen. Der Festwirt gibt einen Zuschuß von DM 150,-

c) Alle entstehenden Kosten (Musik, Getränke) sind von allen Teilnehmern zu zahlen. Ausnahme sind König, Vizekönig, Pajatz und Fähnrich.

d) Der König und der Vizekönig geben je eine Flasche Korn und Roten.

e) Das Lind (Schärpen für Königin und Vizekönigin, Hutbänder, Schleifenband und Kranzbänder) werden vom Festwirt besorgt und von der Gemeinde bezahlt.

9.3 Schießstand aufbauen und Kranzbinden

a) Die Obersten, Schießwart, König, Pajatz und Fähnrich bauen spätestens einen Tag vor dem Fest den Schießstand beim Festwirt auf.

b) Der Stand für die Scheibe ist in 42 Metern Abstand zum Schützen aufzustellen.

c) Abends treffen sich die Nachbarn des Königs, Pajatz, Fähnrich, Vizekönig und Obersten beim Festwirt zum Binden des Kranzes für die Scheibe. Außerdem werden die Schleifen für die Wamsklopper, die Schärpen und die Hüte für den König und die Obersten angefertigt.

d) Der Festwirt gibt danach einen kleinen Imbiß für die Gesellschaft. Die Getränke bezahlt der König.

9.4 Das Scheibenschießen

a) Der Festtag beginnt um 8.00 Uhr mit einer heiligen Messe für die Gemeinde. Die Obersten haben die Messe zu bestellen.

b) Um 9.00 Uhr beginnt der Festumzug beim Festwirt und führt zuerst zum Gemeindehaus, den König und den Bürgermeister (-in) abholen.

c) Im Gemeindehaus finden die Ehrentänze für den König, Vizekönig und Bürgermeister(-in) statt. Der König, der Bürgermeister(-in) und die Obersten geben dem Pajatz je eine Mettwurst. Anschließend wird der Umzug fortgesetzt. Der König hat für die Getränke und die Reinigung des Gebäudes zu sorgen.

d) Das Schießen wird vom König und vom Bürgermeister(-in) mit je 3 Schuß eröffnet. Anschließend können die Treffer zum letztenmal vor Ende des Schießens von allen beguckt werden

e) Die Obersten übernehmen den Schießkartenverkauf und die Kontrolle der Schüsse. Der Pajatz (Vertreter ist der Fähnrich) steht neben der Scheibe und zeigt Treffer an. Der Schießwart lädt die Gewehre und hat bei Trefferanzeige das Schießen sofort zu unterbrechen

f) Das Schießen endet Punkt 16.00 Uhr. Der Schütze mit dem bestem Treffer ist König, der zweitbeste Schütze ist Vizekönig.

g) Um 17.00 Uhr wird die Scheibe von den Obersten, Nachbarn und Fastabend zum König gebracht. Für Könige außerhalb des Dorfes und westlich der Bundesstraße haben die Obersten einen Bus in Bereitschaft zu halten und diesen im Bedarf einzusetzen. Die alte Königin bringt der neuen Königin das Diadem.

h) Der neue König erhält die Königskette um 20.30 Uhr vom alten König überreicht. Die alte Königin übergibt der neuen Königin die Schärpe. Das neue Königspaar eröffnet das Fest mit dem Ehrentanz.

i) Der Thron besteht aus König- und Vizekönigspaar und von ihnen geladenen Gästen.

9.5 Lind betaalen

a) Einen Freitag nach dem Scheibenschießen findet das ,,Lind betaalen" beim Festwirt statt. Hierzu sind Vizekönig, König mit Nachbarn und Fastabend, Obersten, Pajatz und Fähnrich eingeladen.

b) Die Obersten haben Musik zu bestellen. Der Festwirt gibt einen Zuschuß von DM 150,-

c) Die Abrechnung erfolgt wie beim Lind koapen ( Nr. c und d)

d) Die Teilnehmerzahl muß dem Festwirt rechtzeitig vorher bekannt gemacht werden (Essen). Der König bezahlt das Essen.

10. Änderungen der Statuten ist nur auf einer von der Gemeinde einzuberufenden Bürgerversammlung möglich.

11. Die Statuten vom 18.03.1840 verlieren mit Genehmigung und Bekanntgabe der neuen Statuten ihre Gültigkeit. 

Wettrup, den 17.12.1997

Nachtrag von der Bürgerversammlung am 05. April 2001

Anregung: Vizekönigin (Alt) bei der Proklamation mit einzubeziehen.

Beschluß: Anhang zur Satzung Königsproklamation. Vizekönigin (Alt) übergibt die Schärpe an Vizekönigin (Neu). 

Die DM-Beträge werden halbiert in Euro.