Wettrup

Statuten 1997

Statuten 1997

Statuten für das Scheibenschießen der Gemeinde Wettrup

1. Jeder männliche Einwohner der Gemeinde Wettrup, der das Alter von 18 Jahren erreicht hat, ist zum Schießen Zugelassen. Die Schützenliste wird von der Gemeindeverwaltung geführt und den Obersten zum Fest ausgehändigt.

2. Das Scheibenschießen findet am 1. Freitag nach dem Fest des heiligen Antonius (17.01.) statt.

3. Der König und der Vizekönig bestimmen aus ihrer Nachbarschaft bzw. Fastabend je einen Junggesellen zum Oberst. Diese müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

4. Die Obersten und der Pajatz haben während des Scheibenschießens für Ordnung und einen geregelten Ablauf zu sorgen. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten.

5. Finanzielle Angelegenheiten

a) Jeder Schütze hat beim Schießen 3 x 3 Schuß mit dem Luftgewehr. Hierfür ist ein Entgeld von DM 12.- zu entrichten. Die Schießkarten sind namentlich gekennzeichnet und können nicht übertragen werden. Der Eintritt am Abend für den Schützen ist hierin enthalten. Der abendliche Eintritt wird von den Obersten und der Gemeinde auf dem Scheibenrat festgelegt (ortsüblich)

b) Der Festwirt hat die volkstümliche Musik für das ganze Fest zu stellen. Für den Festumzug am Morgen, für Nachmittagsunterhaltung, für das ,,Scheibe wegbringen" und für den Abend hat eine entsprechende Musik bereit zu stehen. Die Preise beim Fest haben sich im ortsüblichen Rahmen zu halten.

c) Sonstige Kosten (Messe, Gebühren, Versicherungen usw.) werden von der Gemeinde übernommen.

d) Der König erhält einen Festzuschuß von DM 1500.- und der Vizekönig erhält DM 200.-

e) Alle Einnahmen (Eintrittsgelder, Schießgelder und Ämterversteigerung) sind an die Gemeinde abzuführen.

f) Die Abrechnung des Festes durch die Obersten mit der Gemeinde Wettrup hat bis spätestens 31.03. des gleichen Jahres zu erfolgen.

6. Der König ist verpflichtet, eine silberne Plakette für die neue Königskette zu geben und eine neue Scheibe für das kommende Jahr zu stellen.

7. Die Königskette und das Königinnendiadem sind vom König nach dem Fest umgehend wieder bei der Volksbank Lengerich zur Aufbewahrung abzugeben. Die Fahne verbleibt bei der Gemeinde.

8. Der König hat das Recht, eine Königin seiner Wahl zu bestimmen, sie muß aber mindestens 16 Jahre alt sein.

9. Festfolge

9.1 Der Scheibenrat

a) Am 2. Weihnachtstag findet um 19.00 Uhr der ,,Scheibenrat" beim Festwirt statt. Die Obersten haben die Versammlung zu leiten.

b) Der König, der Vizekönig und der Bürgermeister(-in) spendieren je eine Flasche Korn.

c) Die Obersten haben die Abrechnung des letzten Scheibenschießens vorzutragen.

d) Es werden folgende Ämter meistbietend versteigert:

- Fähnrich

- Pajatz

- Schießwart (mit 2 Luftgewehren)

Alle schießberechtigten Männer können mitbieten.

e) Für jeden Fastabend sind jeweils 2 Junggesellen als Wamsklopper zu benennen.

f) Fragen, Wünsche usw. sind an diesem Abend zu klären.

9.2 Lind koapen

a) Einen Freitag vor Scheibenschießen findet für die Nachbarn und den Fastabend des Königs, den Vizekönig, den Obersten, Fähnrich und Pajatz das ,,Lind koapen" beim Festwirt statt. Die Ehefrauen (Freundinnen) des Fähnrich bzw. des Pajatz sind mit eingeladen. Sie beteiligen sich an den Kosten.

b) Die Obersten haben Musik zu bestellen. Der Festwirt gibt einen Zuschuß von DM 150,-

c) Alle entstehenden Kosten (Musik, Getränke) sind von allen Teilnehmern zu zahlen. Ausnahme sind König, Vizekönig, Pajatz und Fähnrich.

d) Der König und der Vizekönig geben je eine Flasche Korn und Roten.

e) Das Lind (Schärpen für Königin und Vizekönigin, Hutbänder, Schleifenband und Kranzbänder) werden vom Festwirt besorgt und von der Gemeinde bezahlt.

9.3 Schießstand aufbauen und Kranzbinden

a) Die Obersten, Schießwart, König, Pajatz und Fähnrich bauen spätestens einen Tag vor dem Fest den Schießstand beim Festwirt auf.

b) Der Stand für die Scheibe ist in 42 Metern Abstand zum Schützen aufzustellen.

c) Abends treffen sich die Nachbarn des Königs, Pajatz, Fähnrich, Vizekönig und Obersten beim Festwirt zum Binden des Kranzes für die Scheibe. Außerdem werden die Schleifen für die Wamsklopper, die Schärpen und die Hüte für den König und die Obersten angefertigt.

d) Der Festwirt gibt danach einen kleinen Imbiß für die Gesellschaft. Die Getränke bezahlt der König.

9.4 Das Scheibenschießen

a) Der Festtag beginnt um 8.00 Uhr mit einer heiligen Messe für die Gemeinde. Die Obersten haben die Messe zu bestellen.

b) Um 9.00 Uhr beginnt der Festumzug beim Festwirt und führt zuerst zum Gemeindehaus, den König und den Bürgermeister (-in) abholen.

c) Im Gemeindehaus finden die Ehrentänze für den König, Vizekönig und Bürgermeister(-in) statt. Der König, der Bürgermeister(-in) und die Obersten geben dem Pajatz je eine Mettwurst. Anschließend wird der Umzug fortgesetzt. Der König hat für die Getränke und die Reinigung des Gebäudes zu sorgen.

d) Das Schießen wird vom König und vom Bürgermeister(-in) mit je 3 Schuß eröffnet. Anschließend können die Treffer zum letztenmal vor Ende des Schießens von allen beguckt werden

e) Die Obersten übernehmen den Schießkartenverkauf und die Kontrolle der Schüsse. Der Pajatz (Vertreter ist der Fähnrich) steht neben der Scheibe und zeigt Treffer an. Der Schießwart lädt die Gewehre und hat bei Trefferanzeige das Schießen sofort zu unterbrechen

f) Das Schießen endet Punkt 16.00 Uhr. Der Schütze mit dem bestem Treffer ist König, der zweitbeste Schütze ist Vizekönig.

g) Um 17.00 Uhr wird die Scheibe von den Obersten, Nachbarn und Fastabend zum König gebracht. Für Könige außerhalb des Dorfes und westlich der Bundesstraße haben die Obersten einen Bus in Bereitschaft zu halten und diesen im Bedarf einzusetzen. Die alte Königin bringt der neuen Königin das Diadem.

h) Der neue König erhält die Königskette um 20.30 Uhr vom alten König überreicht. Die alte Königin übergibt der neuen Königin die Schärpe. Das neue Königspaar eröffnet das Fest mit dem Ehrentanz.

i) Der Thron besteht aus König- und Vizekönigspaar und von ihnen geladenen Gästen.

9.5 Lind betaalen

a) Einen Freitag nach dem Scheibenschießen findet das ,,Lind betaalen" beim Festwirt statt. Hierzu sind Vizekönig, König mit Nachbarn und Fastabend, Obersten, Pajatz und Fähnrich eingeladen.

b) Die Obersten haben Musik zu bestellen. Der Festwirt gibt einen Zuschuß von DM 150,-

c) Die Abrechnung erfolgt wie beim Lind koapen ( Nr. c und d)

d) Die Teilnehmerzahl muß dem Festwirt rechtzeitig vorher bekannt gemacht werden (Essen). Der König bezahlt das Essen.

10. Änderungen der Statuten ist nur auf einer von der Gemeinde einzuberufenden Bürgerversammlung möglich.

11. Die Statuten vom 18.03.1840 verlieren mit Genehmigung und Bekanntgabe der neuen Statuten ihre Gültigkeit. 

Wettrup, den 17.12.1997

Nachtrag von der Bürgerversammlung am 05. April 2001

Anregung: Vizekönigin (Alt) bei der Proklamation mit einzubeziehen.

Beschluß: Anhang zur Satzung Königsproklamation. Vizekönigin (Alt) übergibt die Schärpe an Vizekönigin (Neu). 

Die DM-Beträge werden halbiert in Euro.