Wettrup

Geschichte

Geschichte der Gemeinde Wettrup

Statuten 1840

Statuten 1840

Abschrift der Statuten Anno 1840 

der Schützengesellschaft der Söhne der Landbewohner der Bauernschaft Wettrup, Kirchspiel Lengerich.

1. Jeder unverheirateter Sohn eines Landbewohners, der das Alter von 18 Jahren zurückgelegt hat, wird zum Schiessen zugelassen.

2. Jeder Knecht der Gesellschaft, der bei einem Landbewohner im Brode steht, darf mitschießen.

3. Jeder Schütze muss mit einer Flinte versehen sein.

4. Keiner kann zum Mitschiessen durch Strafe oder auf irgend eine andere Art gezwungen werden.

5. Das Schiessen beschränkt sich allein auf die Söhne der Landbewohner resp. deren Knechte, und dürfen außer diesen durch keine Andere weder Inländer noch Ausländer zugelassen werden.

6. Das Schiessen geschieht im Winter auf einen von der Gesellschaft zu bestimmenden Tag.

7. Der Schiessplatz muss der Orts-Polizei vorher angezeigt werden, welche, wenn solcher in jeder Beziehung alle Sicherheit gewährt. die Genehmigung erteilt.

8. Sämtliche Offiziere werden jedes Jahr gewählt und darf keiner die Annahme der Ehrenstelle ausschlagen, bei Verlust seines Rechts an der Gesellschaft.

9. Da man vorzüglich zu den Offizieren das Zutrauen haben muss, dass dieselben sich ehrenvoll und in jeder Beziehung exemplarisch betragen, so werden dieselben für alle oftmaligen Streitigkeiten, Schlägereien und Unordnungen zunächst angesehen.

10.Der Hauptmann oder nach Bestimmung der Gesellschaft ein anderer Offizier wird mit Empfange des Schützengeldes beauftragt, dieser muss alljährlich über die gehörige bestimmte Verwendung der Einsatzgelder der Gesellschaft Rechnung ablegen.

11.Jeder Schütze bezahlt in der Bauernschaft Wettrup 3 ggl. Courant und hat 4 Schüsse. Von diesem Gelde werden vorab bestritten die Kosten

a, für den König   3 fl.

b, für den Vizekönig 1 fl.

Für den Überschuss darf nur Bier, kein Wein oder Branntwein oder andere scharfe Getränke angeschafft werden.

12.Wenn sich wider Verhofen ein oder mehrere Glieder der Gesellschaft unnütz machen, so ist es die Pflicht der Offiziere, solche Subjekte sofort aus der Gesellschaft zu entfernen und ist bei allenfallsiger Widersetzung die ganze Gesellschaft zur Assistenz verpflichtet.

13. Die Abendbelustigung soll in demjenigen Wirtshause stattfinden, welches von dem jedesmaligen vorigjährigen Schützenkönige bestimmt wird. Falls keiner der Wirthe die Gesellschaft sollte aufnehmen wollen, oder falls in keinem Wirthshause ein zur Aufnahme der ganzen Gesellschaft hinreichend großes Lokal vorhanden sein sollte, so mag die Gesellschaft zwar in einem anderen Hause Statt finden, indes bleibt es dem Amtsvogte vorbehalten, für diesen Abend einen der vorhandenen Schenkwirthe, welcher für die Aufrechterhaltung der Ordnung mit verpflichtet ist, ausnahmsweise die Erlaubnis zu erteilen, in dem Hause, wo die Gesellschaft zusammenkommt auszuschenken. Übrigens darf sich die Gesellschaft nur in einem Hause versammeln.

14. Der König ist verpflichtet, einen silbernen Schild an den Vogel zu geben, und eine neue Scheibe für das folgende Jahr, wenn solche gebraucht wird.

15. Der silberne Vogel mit Zubehör bleibt dem Könige bis zum folgenden Jahre in Verwahrung. Im Fall aber derselbe dafür von der Gesellschaft nicht sicher angesehen wird, so wird solcher ohne alle Einrede bei dem Vorsteher deponiert.

16. Jedes Jahr wird eine Liste der Schützen aufgestellt und jeder Schütze mit einer Nummer bezeichnet, wonach geschossen wird. Eine Abschrift solcher Liste wird dem Amtsvogte am Tage des Scheibenschiessens vor Anfang der Abendlustbarkeit eingereicht.

17. Außer diesen Schützen und der von denselben eingeladenen Mädchen wird keiner in der Gesellschaft zugelassen.

18. Der König hat das Recht, sich eine Königin nach Willkür zu wählen, sie muss aber das l6te Jahr zurückgelegt haben.

19. Wenn sich indessen in dem Wirthshause worin sich die Tanzgesellschaft befindet, Andere, welche nicht zur Gesellschaft gehören, eingefunden haben, so darf der Wirth nach 10 Uhr Abends solchen keinen fernern Aufenthalt gestatten, und findet hier das Verbot vom 16. April 1839 gegen das Branntweinschenken nach 10 Uhr Abends vorzüglich Anwendung.

20. Die Gesellschaft darf auch nur spätestens bis drei Uhr des Nachts anhalten und ist der oberste Offizier samt dem Wirthe solche alsdann aufzuheben verpflichtet und wird dem Schenkwirth bei mindestens 40 rchtlr. Strafe untersagt, nach dieser Zeit Getränke zu verabreichen.

21. Da schon mehrere Malen bei Scheiben- und Vogelschiessen durch Unvorsichtigkeit, veraltete Schiessgewehre unkundige und übermäßige Ladung, Unglücksfälle eingetreten sind, so sind aus der Gesellschaft oder sonst einige erfahrene Personen zu erwählen Und zu bestimmen, welche sämtliche Flinten, die zu Schiessen dienen sollen, untersuchen, die Ladung allmählig, so wie geschossen ;wird. vorzunehmen und genau darauf achten, dass, wenn die Flinte versagt, oder durch Verbrennen des Pulvers auf der Pfanne, der Schuss nicht sofort herausgeht, die Flinte in die Höhe gehalten und damit zuidckgetreten werde, so wie auch, dass das Schiessen nach der Nummerfolge geschehe und durchaus keine Nebenschüsse statt finden dürfen. Niemand darf dem Ein- und Auszuge mit einem geladenen Gewehre beiwohnen, und müssten die Gewehre sofort nach Beendung in; des Festschiessens auf dem Schiessplatze vorsichtig entladen werden.

22.Die Schützengesellschaft stellt sich so hinter einer zu bildenden Linie, woraus nur der jedesmalige Schütze von dem rechten Flügel rechtmäßig vortritt.

23. Von dem Wirthe oder von wo aus die Gesellschaft hinausseht. dürfen vor dem Abgange keine scharfe Getränke verabreicht werden.

24.Auf dem Schiessplatze dürfen keine scharfe Getränke verabreicht oder Taschengläser mit solchen Getränken mitgenommen werden.

25. Alle diejenigen, welche den darin enthaltenen Bestimmungen nicht auf das Genaueste nachkommen, werden Amtseitig mit Geldstrafen von 2 bis 20 rchtlr. zum Besten der Armen bestraft werden.

26. Der höchste Offizier sorgt für Musik, jedoch kann der Musikpächter nicht übergangen werden.

Vorstehehende Statuten sind mittels Beschluss Königlicher Landdrostei § m 6. März dieses Jahres genehmigt worden.

Freren, den 18. März 1840.

Königlich Hannoversches Amt

Siegel                                 gez. Hupeden. 

 

Dass vorstehende Abschrift mit dem Original übereinstimmt, wird hiermit beglaubigt:

Wettrup, den 14. Januar 1950

  Bürgermeister.

Scheiben schießen

Das Wettruper Scheibenschießen Uraltes Brauchtum

"Pajaz" mit Fuchskappe führt den Festzug an.

Während in allen anderen Gemeinden des Kreises Lingen die Schützenvereine ihre Festlichkeiten im Frühjahr oder im Verlauf der Sommermonate begehen, hält sich die Wettruper Bevölkerung an uralte Überlieferungen gebunden, nach denen die gesamte Einwohnerschaft der Gemeinde ihr ,,Scheibenschießen" im Januar festlich veranstaltet. Die Wettruper kennen kein Schützenfest im üblichen Sinne. Ihr sogenanntes Scheibenschießen geht auf das Brauchtum des Mittelalters zurück, und wenn man fragt, warum sie ausgerechnet den Winter zu diesem fröhlichen Treiben wählten, dann muß man wissen, das große Teile der ländlichen Bevölkerung auch aus dem Wettruper Gebiet während der Sommermonate nach Holland zur Arbeit gingen. Folglich war diese Zeit für größere Volksfeste denkbar ungeeignet, so daß man sie in den Winter verlegte.

Als wir gestern morgen in die im Raureif liegende Gemeinde Wettrup fuhren, da wurden wir Zeuge des fröhlichen Auftaktes zum diesjährigen Scheibenschießen. Wer diese Gemeinde genauer kennt, wird sicher an zahlreichen Giebeln alter Bauernhäuser verwitterte oder auch neue Schützenscheiben entdeckt haben, deren Jahreszahlen teilweise in das vorige Jahrhundert zurückgehen. Diese Schützenscheiben verraten, daß in jenem Hause einmal ein Schützenkönig seinen Einzug hielt.

Wie bereits angedeutet, geht das Scheibenschießen in Wettrup auf ein Brauchtum zurück, das mit den Gepflogenheiten üblicher Schützenfeste nur wenig gemein hat. Wir entdeckten gestern morgen an der Spitze des Festzuges den sogenannten ,,Pajaz", mit einer Fuchskappe auf dem Kopf, fetten Mettwürsten um den Hals, eine Peitsche knallend und mit tanzenden Gebärden um den Festzug springend. Die ursprüngliche Bedeutung des ,,Pajaz" läßt sich nicht mehr einwandfrei nachweisen. Fest steht jedenfalls, daß er seit alters her für die Ordnung des Festverlaufes Sorge trägt und auch beim Schießen das Kommando führt. Es ist also eine sehr respektable Persönlichkeit, die gleichzeitig diesem fröhlichen Tag eine humoristische Note verleiht. In seinem weißen Anzug mit den buntbemalten Schützenscheiben auf der Rückseite können wir ihn mit einem Harlekin vergleichen, der über Witz und spaßige Einfälle verfügen muß. Wir bestätigen gern, daß sich der diesjährige ,,Pajaz" seiner Aufgabe zum Gaudium aller bestens entledigt.

Nachdem der Festzug mit klingendem Spiel den vorjährigen König sowie die Obersten und den Bürgermeister der Gemeinde von ihren Wohnungen abgeholt hatte, ging es zum König zurück, wo das Schießen auf die Scheibe begann. Jeder männliche Einwohner ab 16 Jahren ist hierzu aufgerufen. Pünktlich um 15.30 Uhr wird das Schießen beendet und der neue König ,,ausgekürt".

Wir haben uns erzählen lassen, daß in früheren Jahrzehnte mit Vorderladern aus 150 m Entfernung auf die schwarz-weiß-rote Schützenscheibe geballert wurde. Noch gern erinnern sich die älteren Einwohner von Wettrup dieser längst vergangenen Tage und manch nettes Histörchen über kuriose Zwischenfälle geht heute durch das Dorf. Wir können weiter berichten, daß gestern Anton Baar mit 91 Jahren noch immer auf der Liste der Schützen stand, dann mag dies ein Zeichen dafür sein, daß tatsächlich jeder Wettruper Bürger zu alter heimatlicher Tradition steht. Nicht nur durch Vereinsstatuten und Registereintragung wird hier jährlich dieses Fest gefeiert, das Scheibenschießen in Wettrup ist im besten Sinne des Wortes ein Fest der ganzen Gemeinde.

Die Lingener Tagespost wünscht der Wettruper Bevölkerung zu ihren fröhlichen Tagen, die am kommenden Sonntag enden, viel Spaß und einen harmonischen Verlauf. In diesem Jahr wird der König Hermann Schrichte durch August Brands abgelöst, der seine Ehefrau zur Königin wählte. Vizekönig wurde Bernhard Klus und seine Ehefrau Vizekönigin.

In den letzten fünf Jahren weist die Schützenkette folgende Könige nach:

Alfons Lampen mit Klara Altmann,

Bernhard Gösse mit seiner Ehefrau Johanna,

Hermann Schrichte mit seiner Ehefrau,

Bernhard Gösse mit seiner Ehefrau,

Hermann Schrichte mit seiner Ehefrau.

Man sieht also, dass man in Wettrup mehrmals König werden kann. Hier nämlich entscheidet tatsächlich allein der beste Schuß und nicht der Geldbeutel, wie es anderswo sein soll. Die älteste Plakette der Schützenkette stammt aus dem Jahre 1848. Leider ist die alte goldene Kette vor ca. 200 Jahren bei einem Brand vernichtet worden.

(Auszug aus der Lingener Tagespost von 1955)

Aktueller König:

2001: Klaus Dieter Jacob mit seiner Frau.

2002: Josef Brands mit seiner Frau

2003: Bernd Drentker mit seiner Frau

2004: Johannes Stagge mit Nicole Drees

2005: Andreas Hoffhaus mit Antonia Kloppe

2006: Hubert Germing mit seiner Frau

2007: Stefan Passe mit seiner Frau

2008: Bernhard Kloppe mit seiner Frau

2009: Martin Snöink mit Sarah Schulte

2010: Klaus Lücke mit seiner Frau

2011: Ralf Schulteheinrich mit Nadine Brümmer

2012: Ernst Gels mit seiner Frau

2013: Thomas Penningbernd und Kerstin Brinkhaus


Alt und Jung auf dem Scheibenschiessen

So hieß die Überschrift der Lingener Tagespost am 14. Januar 1961. Dieser auf Plattdeutsch erschienene Artikel zeigt wieder einmal wie alt die Tradition des Wettruper Scheibenschiessens eigentlich schon ist. Manch ein Schützenverein dieser Gegend wird sicher nicht auf eine vergleichbare lange Zeit zurück blicken können.

Dieser Artikel wurde mir freundlicherweise von G. Dühnen zur Verfügung gestellt.

Das Fest wurde im Jahr 2007 von einem professionellen Filmemacher begleitet. Dieser gewann mit dieser einmaligen Veranstaltung in einem internationalen Dokumentarfilm Wettbewerb den 3. Preis. sollte Interesse an dieser DVD bestehen, so geben wir gerne die entsprechenden Kontaktdaten weiter.

Piuseiche

Die Piuseiche

Vor der Kirche in Wettrup steht eine mächtige Eiche. Sie hat in einem Meter Höhe einen Umfang von 3,40 m und einen Kronendurchmesser von 20 m. Die Inschrift auf einem behauenen Sandstein besagt, daß die Eiche im Jahre 1876 zum Andenken an das 30jährige Papstjubiläum seiner Heiligkeit Pius IX gepflanzt wurde. Der Vater von Clemens Lampen erzählte, daß die Eiche von Luiskers Opa seinem späteren Schwiegervater gepflanzt worden sei. Bernhard Niemann und er sei Messdiener gewesen und von Luiskers Opa aufgefordert worden, den jungen Stamm beim Einpflanzen gerade zu halten. Sie könnten dann später sagen, daß sie beim Pflanzen des Baumes dabei gewesen seien. Sein Vater wäre damals 10 Jahre alt gewesen, Heinrich Luisker etwa 35 Jahre. Allem Anschein nach hat Luisker den jungen Baum wohlüberlegt ausgesucht, denn er ist im Frühjahr immer 8-10 Tag früher grün als die anderen Eichen. Deswegen fällt er im Frühjahr angenehm ins Auge. Der H. Luisker hatte auf seinem Hof viele Holzarten und Eichen stehen. Das war damals für Wettruper Verhältnisse ungewöhnlich. Von seinen schönen Eichenbeständen ist leider fast nichts übrig geblieben.

(Clemens Lampen)